Schon seit einigen Jahren gehen Rechteinhaber aus der Medienbranche regelmäßig gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vor…
OLG Schleswig: Leicht als Werbung erkennbarer Artikel mit redaktionellem Inhalt nicht wettbewerbswidrig
Das OLG Schleswig hat mit Urteil vom 29.12.2011, Az.: 6 U 30/11 entschieden, dass keine unzulässige versteckte Werbung in einer Zeitung vorliegt, wenn Anzeigen in einer mit "Anzeigen-Forum" überschriebenen Rubrik erscheinen, auch wenn diese in derselben Form wie Redaktionsbeiträge gestaltet sind.
Es liege kein Verstoß gegen das Gebot der Trennung von redaktionellem Inhalt und Werbung vor, vgl. § 4 Nr. 3 UWG.
Hierzu aus der Pressemitteilung des OLG Schleswig vom 04.01.2012:
„Die Zeitungsanzeige mit der Überschrift "Mit starken Wellen gegen Fett" pries in höchsten Tönen die Vorzüge einer Ultraschallwellentherapie, die den Fettabbau im menschlichen Körper beschleunigen sollte. Die Anzeige enthielt einen Bericht über eine Kosmetikerin, die diese Methode als Alternative zur Fettabsaugung anwendet, und endete mit den Kontaktdaten des Kosmetikstudios. Vom Layout her war die Anzeige wie ein redaktioneller Artikel gestaltet. Finanziert worden war die Anzeige von der Kosmetikerin. Zusammen mit anderen Anzeigen von Unternehmen erschien sie im November 2010 in einer schleswig-holsteinischen Zeitung auf einer Seite, die mit "Anzeigen-Forum" überschrieben war. Gegen den an der Westküste ansässigen Zeitungsverlag klagte ein Verband aus Berlin und machte geltend, dass in der Anzeigengestaltung eine unzulässige geschäftliche Handlung des Verlages nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorliege.
Aus den Gründen: Es liegt keine unzulässige geschäftliche Handlung des Zeitungsverlages und damit auch kein Wettbewerbsverstoß vor. Ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Leser kann die beanstandete Anzeige ohne weiteres als Werbung erkennen. Hierfür sprechen die deutliche Kennzeichnung der gesamten Seite als "Anzeigen-Forum" und die "durchweg lobenden, beinahe überschwänglichen" Formulierungen in der Anzeige. Nicht jede Anzeige muss stets einzeln als solche gekennzeichnet sein.“