Nicht immer verlaufen Mietverhältnisse frei von Problemen. Für Mieter und Vermieter bedeuten solche Probleme auch…
OLG Köln: „Tee mit Zzishh“-Werbung ist nicht irreführend
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 18.11.2011, Az.: 6 U 119/11) entschieden, dass die in einer Zeitschrift getroffene Werbeaussage "Tee mit Zzishh" für ein Erfrischungsgetränk nicht irreführend nach dem UWG ist.
Eine Irreführung gegenüber Verbrauchern nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG liege nicht vor, da der verständige Verbraucher nicht erwarte, er erhalte frisch aufgebrühten Tee. Vielmehr sei er sich bewusst, dass es sich bei dem Produkt der Beklagten um ein Tee-Extrakt handele. Die Verbraucher seien es mittlerweile gewohnt, dass unter der Bezeichnung Tee außer zum Aufbrühen verschiedene „Tee“-Produkte angeboten werden, die erkennbar anders hergestellt worden sind.