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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Neues von der GWE GmbH: M.M.S. Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei (Rechtsanwalt Michael M. Sertsöz) fordert zur Zahlung auf

Die GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) hat mal wieder einen neuen Anwalt. Aus mir aktuell vorgelegten Schreiben geht hervor, dass derzeit die M.M.S. Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei (Rechtsanwalt Michael M. Sertsöz) mit der Geltendmachung angeblich offener Forderungen beauftragt ist.

Inhaltlich unterscheiden die Schreiben sich kaum von dem, was die GWE GmbH früher bereits selbst oder vertreten durch die DDI Deutsche Direkt Inkasso präsentiert hat. Nach wie vor wird auf die überholten Entscheidungen verschiedener Gerichte (AG Düsseldorf, Urteil vom 13.10.2011, Az. 40 C 8543/11, AG Köln, Urteil vom 06.06.2011, Az. 114 C 128/11, AG Bergisch-Gladbach, Urteil vom 28.07.2011, Az. 60 C 182/11 und LG Gießen, Urteil vom 05.07.2012, Az. 5 O 305/12) verwiesen.

Die allgemeine Rechtslage zu Fällen mit Beteiligung der Gewerbeauskunft-Zentrale haben wir auf unserer Seite bereits mehrfach dargestellt, für den konkreten Einzelfall hingegen sollten Betroffene eine anwaltliche Vertretung in Erwägung ziehen.

Themenlink: Gewerbauskunft-Zentrale: GWE Wirtschaftsinformations-GmbH

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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