Nach wie vor kommt es dazu, dass in älteren Filesharing-Angelegenheiten Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids…
LG Nürnberg-Fürth: Informationspflichten von eBay-Händlern nach dem EGBGB
Das LG Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 12.12.2013, Az.: 1 HK O 8841/13 entschieden, dass gewerbliche eBay-Händler die Informationspflichten nach Art. 246 § 3 EGBGB zu beachten haben.
Die nach Art. 246 § 3 EGBGB anzugebenden Informationen müssen dabei vor der Abgabe des Kaufangebots durch den Verbraucher angegeben werden, vgl. § 312g Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB. Ein pauschaler Verweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht, so die Richter. Sinn und Zweck der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten sei es, den Verbraucher vor Abschluss eines Vertrages im elektronischen Geschäftsverkehr über den technischen Ablauf des Vertragsschlusses, die Speicherung des Vertragstextes, die Berichtigung von Eingabefehlern, sowie die zur Verfügung stehenden Sprachen rechtzeitig zu unterrichten.