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LG Köln: Wettbewerbswidrige Werbung durch fiktiven UVP
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 14.02.2013, Az.: 31 O 474/12 entschieden, dass eine Werbung mit einer fiktiven unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP- Klausel) wettbewerbswidrig ist.
Im konkreten Fall ging es um eine durch die Beklagte geschaltete Werbeanzeige, die mit einer UVP- Klausel versehen war. Der eigene, tatsächlich angebotene Preis lag weit unter dieser Angabe. Die genaue Ersparnis wurde in Euro und Prozent angegeben. In Wahrheit handelte es sich bei der UVP- Klausel aber um einen fiktiven Wert, der zu keiner Zeit tatsächlich auf Markt angeboten bzw. erzielt worden war. Das Gericht sah darin eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG.