Rechteinhaber versuchen seit einigen Jahren, die illegale Verbreitung ihrer Werke (z.B. Filme, Musik, Computerprogramme- oder…
LG Düsseldorf: Stornierungs-AGB bei Online-Buchung rechtswidrig
Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 21.09.2011, Az.: 12 O 435/10 entschieden, dass die Stornierungs-AGB’s eines Reiseveranstalters unwirksam sind.
Die Beklagte verwendete folgende Klausel: "Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann das (…) Reisebüro die angemeldete Reise zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Gebühren für diese Stornierung gehen zu Lasten des Reisenden."
Das LG Düsseldorf entschied, dass die Klausel gegen § 307 BGB verstoße, da sie Verbraucher in unangemessener Weise benachteilige. Die Regelung weiche von dem wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung, nämlich den Vorschriften zur Ausübung des Rücktrittsrechts ab. Ein einfacher Zahlungsrückstand rechtfertige eine Vertragsauflösung nicht. Vielmehr bestehe ein Rücktrittsrecht vom Vertrag gemäß § 323 Abs. 1 BGB grundsätzlich nur dann, wenn der Unternehmer dem Verbraucher erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung mit Ablehnungsandrohung gesetzt habe. Eine vorzeitige Lösung vom Vertrag würde dem Grundgedanken des gesetzlichen Rücktrittsrechts zuwiderlaufen und den Kunden benachteiligen.