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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

BKartA: Aufgabe von wettbewerbsbeschränkenden Rabattsystem für Online-Händler durch GARDENA

Das Bundeskartellamt hat in einer Presseerklärung vom 23.12.2013 erklärt, dass die Bosch Siemens Hausgeräte GmbH ihr zum 1. Januar 2013 eingeführtes System von Leistungsrabatten ab dem Jahr 2014 nicht mehr praktizieren wird. Die Wettbewerbsbehörde sah in dem Rabattsystem eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung und hatte ein Verfahren gegen die Bosch Siemens Hausgeräte GmbH eingeleitet. Das Rabattsystem hatte vor allem sog. Hybridhändler benachteiligt, die Haushaltsgeräte sowohl über ihr stationäres Ladengeschäft als auch über einen Internetshop absetzten. Die Hybridhändler erhielten aufgrund des Rabattsystems umso niedrigere Rabatte, je mehr Umsatz sie über den Internetshop generierten. Das Bundeskartellamt sah hierin eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung, da die Händler in der Wahl ihrer Vertriebswege (stationär oder online) gezielt von Bosch Siemens Hausgeräte GmbH beeinflusst würden. Dies habe zur Folge, dass sich der freie Wettbewerb im Onlinehandel reduziere.

Die Bosch Siemens Hausgeräte GmbH teilte dem Bundeskartellamt mit, ab dem Jahr 2014 nicht mehr an dem Rabattsystem festzuhalten. Das Verfahren wird vorerst nicht weiter verfolgt.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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