Probleme im Mietverhältnis treten häufiger auf als vermutet. Ein Streit zwischen Mieter und Vermieter kann…
OLG Hamm: Irreführung durch Werbeaussage „Wir sind zertifiziert!“
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 31.01.2012, Az.: I-4 100/11 entschieden, dass eine Anwaltskanzlei sich wettbewerbswidrig verhält, wenn sie mit der Aussage "DEKRA-zertifiziert, Qualitätsmanagement, wir sind zertifiziert“ wirbt.
Dabei war unstreitig, dass der Kanzlei das besagte Zertifikat verliehen worden war. Die Art und Weise der Darstellung stuften die Richter am OLG Hamm jedoch als irreführend nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG und damit wettbewerbswidrig ein. Es bestehe die Gefahr, dass ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise (Rechtssuchende) irrigerweise davon ausgehe, dass die Dienstleistung der in der Kanzlei tätigen Anwälte geprüft worden sei, was aber gerade nicht der Fall war. Das DEKRA-Siegel war lediglich für die Büroorganisation verliehen worden. Die Beklagte hätte eindeutig klarstellen müssen, auf was sich die streitgegenständliche Aussage bezieht, um so eine Irreführung zu vermeiden.