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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen irreführender Herkunftsbezeichnung

Für einen meiner Mandanten bin ich derzeit wegen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wegen der Nutzung einer irreführenden Herkunftsbezeichnung beim Verkauf eines Speisesalzes tätig. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten.

Das Rechtsinstitut der Abmahnung

Eine Abmahnung stellt – allgemein formuliert – eine Möglichkeit dar, durch eine formale Aufforderung einer Person an eine andere Person diese zukünftig zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens anzuhalten. Eine solche Abmahnung zielt in erster Linie darauf ab, gerichtliche Verfahren zu vermeiden und damit nicht unnötig Zeit oder Geld zu investieren.

Welche Ansprüche werden mit einer Abmahnung verfolgt?

Aus Rechtssicht dient eine Abmahnung der Geltendmachung gleich mehrerer Ansprüche.

Erst einmal geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Vereinfacht ausgedrückt ist Inhalt eines Unterlassungsanspruchs, dass ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft abzustellen ist. Ein Unterlassungsanspruch führt dazu, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Ein Unterlassungsanspruch kann normalerweise nicht dadurch erfüllt werden, dass der Rechtsverstoß einfach nur abgestellt wird.

Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Ein wichtiger Anspruch ist der auf Kostenerstattung. Der Kostenerstattungsanspruch stellt sicher, dass dem Abmahner die Kosten seiner Rechtsverfolgung ersetzt werden. Darüber hinaus können Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung erhoben werden.

Der Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung

Wichtigster Bestandteil jeder Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Das hat nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle Gründe. Rechtlich und bezogen auf den Unterlassungsanspruch geht es vor allem um die Frage, ob Unterlassungsklage oder einstweilige Verfügung drohen. Die Kosten aus Unterlassungsverfahren können allgemein als hoch bezeichnet werden. Es wäre aber auch falsch, in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abzugeben, da bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe drohen würde. Das ist auf lange Sicht möglicherweise ein größeres Problem.

Für Unternehmer ist daher neben einer schnellen Reaktion auch die Auswirkung in Zukunft wichtig.

Der Erstattungsanspruch in einer Abmahnung ist insofern eher Nebenanspruch. Die Höhe des Anspruchs ist daher zunächst von geringerer Bedeutung.

Welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen?

Je nachdem ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, unterscheidet sich das weitere Vorgehen.

Es bestehen sowohl Möglichkeiten, außergerichtlich eine Einigung zu versuchen als auch in einem gerichtlichen Verfahren eine Entscheidung herbeizuführen. Eine allgemeingültige Antwort lässt sich hier nicht geben. Bevor eine Reaktion erfolgt, müssen Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Empfehlenswert ist hier eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Wichtig ist dabei auch, dass wegen der in einer Abmahnung gesetzten Fristen regelmäßig schnell reagiert werden muss. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren.

Was Sie tun können

Nach richtiger Einordnung des Zahlungsanspruches und des Unterlassungsanspruches kann damit begonnen werden, das Problem zu lösen.

  • Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen, ohne den Sachverhalt geprüft zu haben
  • Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
  • Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung weg zu werfen
  • Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen
  • Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so helfe ich Ihnen gern.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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