Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
OVG Mannheim: Ungenaue behördliche Untersagungsverfügung ist rechtswidrig
Das OVG Mannheim hat mit Beschluss vom 24.02.2014, Az.: 6 S 1394/13 entschieden, dass eine behördliche Untersagungsverfügung, welche inhaltlich sehr allgemein gehalten ist, rechtswidrig sein kann.
Im konkreten Fall hatte der Betreiber einer Internetauktionsplattform von der zuständigen Behörde einen Bescheid bekommen, indem ihm untersagt wurde, unerlaubtes Glücksspiel bei sog. 1-Cent-Auktionen zu veranstalten. Die Begründung in dem entsprechenden Bescheid der Behörde verwies ganz allgemein auf die Regelung des § 3 GlüStV (Glückspielstaatsvertrag). Die Richter stellten klar, dass ein bloßer Verweis auf eine Rechtsnorm nicht dem Begründungserfordernis gerecht werde, welches die Behörde bei dem Erlass eines Bescheids zu beachten habe. Im Übrigen sei der Bescheid wegen Verstoßes gegen den Grundsatz einer einheitlichen Verwaltungspraxis als rechtswidrig zu qualifizieren. Es sei nämlich unklar, ob die Behörde gegen die zahlreichen Mitanbieter vergleichbarer Online-Angebote ebenfalls vorgehe.