Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

OLG Hamm: Unzulässige Verwendung von „Circa“-Fristen im Online-Handel

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 18.09.2012, Az.: I-4 U 105/12 entschieden, dass eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), durch die sich der Verwender eine nicht hinreichend bestimmte Frist zur Erbringung seiner vertraglichen Leistung vorbehält, gegen § 308 Nr. 1 BGB verstößt.

In dem konkreten Fall verwendete die Beklagte, welche auf der Internetplattform ebay verschiedene Artikel vertrieb (u.a. mit Traubenkernen gefüllte Wärmepantoffeln), folgende AGB-Klausel: „Angegebene Lieferfristen stellen nur einen Richtwert dar und gelten daher nur annähernd vereinbart (Zirka-Fristen)“. Dagegen klagte eine Mitbewerberin auf Unterlassung und bekam Recht. Nach Ansicht des OLG Hamm müsse ein Kunde in der Lage sein, das Fristende selbst zu erkennen oder zu errechnen. Dies sei mit der beanstandeten Klausel nicht möglich. Folglich liege auch ein wettbewerbswidriges Verhalten vor.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

An den Anfang scrollen