Potentielle Kunden informieren sich heute regelmäßig im Internet, ehe sie mit einem Unternehmen in Kontakt…
LG Nürnberg-Fürth: Verkaufsverbot von rechtsextremer Kleidung auf eBay zulässig
Das LG Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 17.5.2013, Az.: 4 HK 1975/13 entschieden, dass die Internetplattform eBay berechtigt ist, den Verkauf von Kleidung, welche der rechtsextremen Szene zugeordnet wird, zu verbieten.
In den Medien war die Kleidung einer bestimmten Marke immer wieder mit rechtsextremen Kreisen in Verbindung gebracht worden. Daraufhin untersagte eBay den Verkauf bestimmter Marken und stellte laufende und künftige Auktionen ein. Die Markenrechtsinhaberin ging hiergegen gerichtlich, im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, vor. Sie bestritt, mit der rechtsextremen Szene in Verbindung zu stehen. Bei eBay handele es sich um ein marktbeherrschendes Unternehmen, welches im vorliegenden Fall seine beherrschende Stellung missbraucht habe, § 19 GWB.
Das Gericht wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes diene an sich nur der Sicherung von Ansprüchen bis zur Entscheidung im sog. Hauptsacheverfahren. Würde eBay gerichtlich gezwungen werden, bis zur Entscheidung in der Hauptsache, die betroffene Kleidung weiterhin zu vertreiben, drohe dem Unternehmen ein Imageschaden, der dazu führen würde, dass ein Umsatzrückgang zu befürchten sei. Im Ergebnis würde im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorweggenommen, was aber nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig ist. Nach summarischer Prüfung der Rechtslage kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Interessen der Firma eBay überwiegen. Außerdem handele es sich bei eBay nicht um ein marktbeherrschendes Unternehmen, da zum relevanten Markt für Online-Shops auch andere Internetplattformen gehören würden. Auf diese könne die Antragstellerin in zumutbarer Weise ausweichen um ihre Produkte zu vertreiben.