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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Nürnberg-Fürth: Verkaufsverbot von rechtsextremer Kleidung auf eBay zulässig

Das LG Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 17.5.2013, Az.: 4 HK 1975/13 entschieden, dass die Internetplattform eBay berechtigt ist, den Verkauf von Kleidung, welche der rechtsextremen Szene zugeordnet wird, zu verbieten.

In den Medien war die Kleidung einer bestimmten Marke immer wieder mit rechtsextremen Kreisen in Verbindung gebracht worden. Daraufhin untersagte eBay den Verkauf bestimmter Marken und stellte laufende und künftige Auktionen ein. Die Markenrechtsinhaberin ging hiergegen gerichtlich, im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, vor. Sie bestritt, mit der rechtsextremen Szene in Verbindung zu stehen. Bei eBay handele es sich um ein marktbeherrschendes Unternehmen, welches im vorliegenden Fall seine beherrschende Stellung missbraucht habe, § 19 GWB.

Das Gericht wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes diene an sich nur der Sicherung von Ansprüchen bis zur Entscheidung im sog. Hauptsacheverfahren. Würde eBay gerichtlich gezwungen werden, bis zur Entscheidung in der Hauptsache, die betroffene Kleidung weiterhin zu vertreiben, drohe dem Unternehmen ein Imageschaden, der dazu führen würde, dass ein Umsatzrückgang zu befürchten sei. Im Ergebnis würde im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorweggenommen, was aber nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig ist. Nach summarischer Prüfung der Rechtslage kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Interessen der Firma eBay überwiegen. Außerdem handele es sich bei eBay nicht um ein marktbeherrschendes Unternehmen, da zum relevanten Markt für Online-Shops auch andere Internetplattformen gehören würden. Auf diese könne die Antragstellerin in zumutbarer Weise ausweichen um ihre Produkte zu vertreiben.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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