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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Braunschweig: Unberechtigte Löschung eines eBay-Angebots durch Mitbewerber wettbewerbswidrig

Das LG Braunschweig hat mit Beschluss vom 26.09.2013, Az.: 9 O 2110/13 entschieden, dass ein eBay-Händler sich wettbewerbswidrig verhält, wenn er das Verkaufsangebot eines Mitbewerbers wegen einen angeblichen Markenrechtsverstoßes löschen lässt, während in Wahrheit gar keine Markenrechtsverletzung vorliegt.

Der Antragssteller bot verschiedene Bekleidungsartikel über eBay zum Verkauf an. Allerdings erhielt er kurz nach der Angebotseinstellung eine E-Mail von eBay, in der ihm mittgeteilt wurde, dass sein Verkaufsangebot wegen eines angeblichen Markenrechtsverstoßes gelöscht worden sei. Zudem hieß es in der E-Mail, dass das Mitgliedskonto bei erneuten Verstößen gesperrt werde. Hintergrund der Benachrichtigung war, dass ein Mitbewerber des Verkäufers unter Zuhilfenahme des Programms „VeRI“ (Verifiziertes Rechteinhaber-Programm) einen angeblichen Markenverstoß des Verkäufers bei eBay gemeldet hatte. Ebay löschte daraufhin das Verkaufsangebot.

Hiergegen ging der Antragssteller im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes vor und erwirkte vor dem LG Braunschweig eine einstweilige Verfügung gegen den Markenrechtsinhaber. Dem Mitbewerber wurde es untersagt, weitere Verkaufsangebote des Antragstellers mit demselben Kaufgegenstand über eBay löschen zu lassen. Die unberechtigte Löschung stelle eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers dar und sei als wettbewerbswidrig einzustufen, vgl. § 4 Nr. 10 UWG.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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