Zahlreiche Rechteinhaber versuchen schon seit einigen Jahren, Rechtsverletzungen im Internet zu verhindern - insbesondere solche,…
LG Bochum: eBay-Verkauf von Kfz-Leuchten ohne Prüfzeichen ohne deutlichen Hinweis unzulässig
Das LG Bochum hat entschieden (Urteil vom 14.02.2012, Az. 12 O 238/11), dass ein Verkauf von Kfz-Lampen ohne E-Prüfzeichen über eBay ohne einen deutlichen Hinweis auf das fehlende Prüfzeichen unzulässig ist. Nicht ausreichend ist es, im Artikeltext anzugeben, dass es sich um Hauptscheinwerferlampen ohne Straßenzulassung handele und kein E-Prüfzeichen vorhanden sei. Dies deswegen, weil über die „Sofort Kaufen“-Option ein potentieller Käufer einen verbindlichen Kaufvertrag schließen könnte, ohne zuvor zwangsläufig Kenntnis von dem Hinweis in der Artikelbeschreibung genommen zu haben.