Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
LG Berlin: 3 Bilder = 18.000,- Euro Streitwert (Unterlassung)
Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 06.05.2014, Az.: 16 O 152/14 den Gebührenstreitwert für die unerlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet auf insgesamt 23.161,50 Euro festgesetzt. Dabei entfielen allein 18.000,- Euro auf den vom Kläger geltend gemachten Unterlassungsanspruch. Da der Beklagte insgesamt drei urheberrechtlich geschützte Fotos des Klägers auf seiner eigenen Internetseite zu Werbezwecken verwendet hatte, war der Streitwert für den Unterlassungsanspruch entsprechend hoch. Pro Foto veranschlagte das Gericht einen Betrag von 6.000,- Euro, was insgesamt zu einem Streitwert von 18.000,- Euro bezogen auf den Unterlassungsanspruch führte. Die restlichen 5.161,50 Euro entfielen auf den ebenfalls vor Gericht geltend gemachten Schadensersatzanspruch einschließlich der angefallenen Rechtsanwaltskosten nach § 97 Abs. 2 UrhG.