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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

OLG München: Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes

Nach einer Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 07.05.2009, Az. 31 AR 232/09) wird der fliegende Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen im Internet eingeschränkt. Aufgrund der weltweiten Abrufbarkeit des Internets wirken sich Rechtsverletzungen grundsätzlich überall aus. Nach den Grundsätzen zum fliegenden Gerichtsstand…

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OLG Hamm: Rechtsmissbrauch einer urheberrechtlichen Abmahnung bei hauptsächlich Gebührenerzielungs- oder Kostenbelastungsinteresse

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 22.09.2009, Az. 4 U 77/09, entschieden, dass eine urheberrechtliche Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist, wenn bei einer solchen Geltendmachung urheberechtlicher Ansprüche ein Gebührenerzielungs- oder Kostenbelastungsinteresse im Vordergrund steht. Für die Frage des Rechtsmissbrauchs kommt es…

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LG Frankfurt: Lückenloser Beweis einer Urheberrechtsverletzung durch den Anschlussinhabers erforderlich

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 22.09.2009 (Az. 2 - 18 O 162/09) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH eine vormals erlassene einstweilige Verfügung wieder aufgehoben. Wenn ein in Anspruch…

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OLG Frankfurt: Vielzahl unterschiedlicher, verschiedene Werke betreffende Rechtsverletzungen bedingt mehrere Anträge mit gesonderten Gebühren nach § 128 c KostO

Das OLG Frankfurt hat entschieden (Beschluss vom 15.04.2009, 11 W 27/09), dass - wenn ein Antragsteller in einer einzigen Antragsschrift eine Vielzahl unterschiedliche, verschiedene Werke betreffende Rechtsverletzungen geltend macht- es sich sich gebührenrechtlich um mehrere Anträge handelt, die jeweils eine…

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LG Düsseldorf: 3.000,00 EUR Schadensersatz für den Upload von 10 Musiktiteln

Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 06.07.2011, Az. 12 O 256/10, entschieden, dass Eltern als Störer für illegale Filesharing-Aktivitäten ihrer Kinder auch dann haften können, wenn ein Verbot für illegale Internetaktivitäten ausgesprochen wird, dieses aber nicht regelmäßige auf seine…

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OLG Schleswig: Streitwertfestsetzung hat keine Disziplinarfunktion

Das OLG Schleswig hat entschieden (Beschluss vom 09.07.2009, Az. 6 W 12/09), dass der Streitwertfestsetzung keine abschreckende oder sanktionierende Wirkung zukommt. Der nach § 3 ZPO festzusetzende Streitwert orientiert sich allgemein an dem Interesse, dass der Gläubiger bei Einleitung eines…

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OLG Frankfurt: Anschlussinhaber haftet nicht für unberechtigte Nutzung seines WLAN-Anschlusses durch Dritte

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 01.07.2008, Az. 11 U 52/07, entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses grundsätzlich nicht als Störer für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung durch unberechtigte Dritte haftet, die mit ihm in keinerlei Verbindung stehen. Störer…

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