Nach wie vor kommt es dazu, dass in älteren Filesharing-Angelegenheiten Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids…
BGH zu vorgerichtlicher Antwortpflicht (Filesharing): BGH Urteil vom 17.12.2020, I ZR 228/19 – Urteil im Volltext
Es liegt nun die von Entscheidung des BGH hinsichtlich der vorgerichtlichen Antwortpflicht eines Anschlussinhabers vor. In dem betreffenden Verfahren haben wir den abgemahnten Anschlussinhaber vertreten, zu dessen Gunsten der BGH nun entschieden hat. Das Urteil stellen wir im Volltext zum Download bereit.
Der Leitsatz der Entscheidung:
Zwischen dem Rechtsinhaber, dessen urheberrechtlich geschütztes Werk ohne seine Zustimmung über eine Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht wird, und dem hierfür nicht als Täter, Teilnehmer oder Störer verantwortlichen Inhaber eines Internetanschlusses, über den die Urheberrechtsverletzung begangen worden ist, besteht regelmäßig keine gesetzliche Sonderverbindung, die den Anschlussinhaber dazu verpflichtet, den Rechteinhaber vorgerichtlich über den ihm bekannten Täter der Urheberrechtsverletzung aufzuklären.