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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

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Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Erneut: Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Image Professionals GmbH wegen Urheberrechtsverletzung im Internet ab

Regelmäßig werden mir Abmahnungen wegen der Rechtsverletzung an Urheberrechten zur Bearbeitung vorgelegt. Auf Grundlage des angeblichen Rechtsverstoßes werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung verlangt. In dieser Woche haben sich in unserer Kanzlei mehrere Personen gemeldet, die jeweils eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten haben. Diese ist in den Angelegenheiten jeweils tätig für die Image Professionals GmbH, die die unerlaubte Bildnutzung im Internet abmahnen lässt.

Urheberrechtliche Abmahnung

Nach dem deutschen Recht ist eine Abmahnung die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung zukünftig zu unterlassen. Eine Abmahnung dient damit der schnellen, kostengünstigen und vor allem außergerichtlichen Streitbeilegung.

Urheberrechtliche Abmahnung und die erhobenen Ansprüche

Mit einer Abmahnung werden normalerweise verschiedene Ansprüche verfolgt.

Hauptsächlich geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Der Unterlassungsanspruch richtet sich darauf, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Ein Unterlassungsanspruch führt dazu, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Üblicherweise reicht es bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß zu beenden.

Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Zu den Ansprüchen gehört der Erstattungsanspruch. Es geht hierbei darum, die Kosten einer berechtigten Abmahnung gegenüber dem Rechtsverletzer geltend zu machen. Darüber hinaus regelt das Gesetz Ansprüche auf Auskunft oder Schadenersatz.

Abmahnung: Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch

Die größte Bedeutung kommt dem erhobenen Unterlassungsanspruch zu. Das hat sowohl rechtliche als auch finanzielle Gründe. Der Unterlassungsanspruch kann eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zur Folge haben. Gerichtliche Verfahren wegen des Unterlassungsanspruchs führen regelmäßig zu sehr hohen Kosten. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Für Betroffene ist daher nicht nur eine schnelle Reaktion, sondern vor allem auch die Auswirkung des Handelns für die Zukunft von entscheidender Bedeutung.

Der Zahlungsanspruch in einer Abmahnung ist insofern eher Nebenanspruch. Auch bei hohen Kosten im Einzelfall gilt es hier, die einzelnen Ansprüche richtig zu würdigen.

Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es?

Abhängig von der Berechtigung einer Abmahnung ergibt sich, wie weiter vorgegangen werden sollte.

Grundsätzlich stehen nach Erhalt einer Abmahnung verschiedene Wege offen, die über die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis hin zur Inkaufnahme eines Klageverfahrens gehen. Eine Verallgemeinerung ist insoweit nicht sinnvoll. Bevor eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgt, müssen unbedingt der Sachverhalt und die Rechtslage umfassend geprüft werden. Es ist sinnvoll, hier einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Auch wenn oder gerade weil die Fristen kurz erscheinen, muss rasch reagiert werden. Bei einer Überschreitung von Fristen drohen teure Gerichtsverfahren.

Tipps zur weiteren Vorgehensweise

Lassen Sie sich trotz der erhobenen Ansprüche nicht verunsichern, sondern versuchen Sie zunächst, den Sachverhalt zu klären.

  • Rufen Sie nicht bei Gegner an oder nehmen Sie sonst Kontakt mit ihm auf, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
  • Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab – möglicherweise verpflichten Sie sich unnötig ein Leben lang
  • Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung zu ignorieren
  • Ermitteln Sie die gesetzten Fristen
  • Suchen Sie einen Anwalt auf

Gerne berate ich Sie darüber, wie Sie vorgehen können.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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