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BGH: EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung
Der BGH hat mit Beschluss vom 26.02.2014, Az.: I ZR 72/08 entschieden, dass ausländische EU-Versandapotheken, welche für verschreibungspflichtige Medikamente ein Rabatt- und Bonussystem anbieten, der deutschen Arzneimittelpreisbindung unterliegen.
Die Vorschriften des AMG, welche unter anderem die Zulässigkeit von sog. Rabatt- und Bonussystemen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln regeln, gelten nach Auffassung des BGH auch für ausländische EU-Versandapotheken. Die Regelungen des AMG stellen nach Auffassung der obersten Bundesrichter eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage dar, ausländische Versandapotheken, die verschreibungspflichtige Arzneimittel im Inland an Endverbraucher abgeben, deutschem Arzneimittelpreisrecht zu unterwerfen.