Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Was tun nach Erhalt einer Abmahnung?
Dieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.
Der Handel auf eBay ist bei weitem kein rechtsfreier Raum. Sowohl Unternehmer als auch Verbraucher müssen dabei die geltenden Gesetze beachten und einhalten. Bei Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen, gerade wenn diese sich auf Inhalt oder Gestaltung eines Angebotes auf eBay handeln oder damit in Verbindung stehende Informationspflichten beziehen, drohen andernfalls kostenpflichtige Abmahnungen.
Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder vorzunehmen. Abmahnungen gibt es in verschiedenen Rechtsgebieten, sie spielen jedoch insbesondere eine Rolle im Wettbewerbsrecht, im Markenrecht, im Urheberrecht oder auch im Internetrecht.
Der Sinn einer Abmahnung liegt in der schnellen und kostengünstigen Erledigung einer Streitigkeit auf außergerichtlichem Wege (d.h. ohne gerichtliche Verfahren).
Eine Abmahnung bei eBay kann die unterschiedlichsten Gründe haben.
Verbraucher können Empfänger einer Abmahnung vor allem in solchen Fällen sein, in denen eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Ein häufiges Beispiel ist die Verwendung fremder Bilder (Fotos) bei eBay. Hat der Verwender keine Erlaubnis, das Bild in die Auktionsbeschreibung einzustellen, so kann schnell eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ausgesprochen werden. Mit dieser werden dann Unterlassungsansprüche und Zahlungsansprüche, u.a. ein Anspruch auf Kostenerstattung für die angefallenen Anwaltskosten und Schadenersatz geltend gemacht.
Auch Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Markenrecht sind möglich.
Bei gewerblichen Händlern sind die Gründe, aus denen eine Abmahnung ausgesprochen werden kann, vielfältiger. Unternehmer haben verschiedene Informationspflichten zu erfüllen, so dass bei Verstoß auch Abmahnungen drohen können wegen z.B.
• Verstößen im Rahmen des Widerrufsrechts bzw. der Widerrufsbelehrung
• AGB-Verstöße
• Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngV)
• Verstöße gegen die Impressumspflicht (§ 5 TMG)
• Datenschutzverstöße (§ 13 TMG)
• Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) bzw. die Textilkennzeichnungsverordnung
• Verstöße gegen das Batteriegesetz (BattG)
• Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
• u.v.m.
Tatsächlich ist die obige Liste bei weitem nicht abschließend, Abmahnungen können ihren Ursprung noch in vielen anderen Regelungen finden.
Nach Erhalt einer Abmahnung ist es immer wichtig, das weitere Vorgehen nicht aus einer Stresssituation heraus zu wählen, sondern idealerweise zunächst eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Vor allem Unternehmer sollten wegen der im Raum stehenden Unterlassungsansprüche niemals vorschnell auf eine Abmahnung reagieren. Aber auch Verbraucher sollten unter Umständen erst einen Anwalt fragen, ehe sie auf eine Abmahnung reagieren.
In allen Fällen müssen sich betroffene bewusst machen, dass die Zahlungsansprüche aus Abmahnungen eine untergeordnete Rolle spielen. Sie mögen zwar im Einzelfall hoch sein, allerdings liegt der Hauptbestandteil einer Abmahnung immer in der geforderten Unterlassungserklärung. Da diese an verschiedene Formalien gebunden ist, zudem grundsätzlich auch ein Leben lang gültig ist und bei Verstoß eine empfindliche Vertragsstrafe zu zahlen ist, sollte eine Unterlassungserklärung immer erst nach Rücksprache mit einem Anwalt formuliert und abgegeben werden.
Ein Ignorieren der Abmahnung sollte im Übrigen immer ausscheiden: ist eine Abmahnung berechtigt und ignoriert der Empfänger diese einfach, so drohen eine einstweilige Verfügung und/ oder eine Unterlassungsklage. Beide Verfahren können hohe Verfahrenskosten nach sich ziehen, die durch die richtige außergerichtliche Reaktion auf eine Abmahnung vermieden werden können.
Wir vertreten seit Jahren sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, die nach Erhalt einer Abmahnung auf eBay rechtliche Hilfestellung benötigt haben.
Gerne können auch Sie sich im Rahmen einer knappen und unverbindlichen Ersteinschätzung an uns wenden um zu erfragen, ob eine anwaltliche Vertretung sinnvoll ist und welche Kosten dabei entstehen.