Zahlreiche Rechteinhaber versuchen schon seit einigen Jahren, Rechtsverletzungen im Internet zu verhindern - insbesondere solche,…
Abmahnung – VSM Deutschland GmbH – wegen unbestimmter Garantie-Werbung auf eBay
Die VSM Deutschland GmbH lässt derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen unzureichender Angaben im Rahmen einer Garantie-Werbung bei eBay aussprechen. Dabei wird das Unternehmen von der Kanzlei Nieding Ehrlinger Marquard vertreten.
Abmahner: VSM Deutschland GmbH
Beauftragte Kanzlei: Rechtsanwälte Nieding Ehrlinger Marquard
Wegen: Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung (unzureichende Angaben betr. Garantie)
Forderungen: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Erstattung von Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 25.000,- Euro (= 1.044,40 Euro inkl. Auslagenpauschale)
Der Erfahrung nach sollte in derartigen Abmahnangelegenheiten überlegt gehandelt werden. Keinesfalls sollte, soweit beigefügt, die originale Unterlassungserklärung abgegeben werden. In den allermeisten Fällen ist dies mit rechtlichen Nachteilen verbunden, die bis hin zu einem Schuldanerkenntnis reichen können und dann später nicht mehr korrigiert werden können.
Auch sollte eine solche Abmahnung nicht ignoriert werden.
Nach Erhalt einer Abmahnung sollten stattdessen folgende Schritte beachtet werden:
- 1. Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen notieren.
- 2. Prüfung, ob der gerügte Verstoß tatsächlich vorliegt oder vorliegen könnte.
- 3. Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.
Im Rahmen einer knappen Ersteinschätzung werden wir Sie gerne zu Kostenrisiken und – im Falle einer Mandatsübertragung – den anfallenden Anwaltskosten in Ihrer Angelegenheit informieren. Eine unverbindliche Anfrage können Sie per Email an recht@schreiner-lederer.de richten oder uns im Rahmen einer Ersteinschätzung während unserer Telefonzeiten unter 08161 789 7557 kontaktieren.