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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

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(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung der Kanzlei Schroeder für Mission Direct UG wegen Privatverkaufs trotz Gewerblichkeit

Derzeit liegt mir eine Abmahnung wegen des rechtswidrigen Verkaufs von Tonträgern bei discogs.com bzw. eBay vor. Im Kern geht es um den Vorwurf, die Angebote jeweils als Privatperson vorzunehmen, obwohl tatsächlich ein gewerbliches Handeln gegeben sei, so dass ein Verstoß gegen diverse Rechtsvorschriften vorliege. Gerügt werden u.a. das Fehlen einer Anbieterkennzeichnung / des Impressums, Hinweise auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, Hinweise auf das Bestehen eines Widerrufsrechts bzw. das Bereitstellen eines Muster-Widerrufsformulars, Angaben zur Speicherung des Vertragstextes, Angaben zur OS-Schlichtungsplattform und der Information über die einzelnen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen.

Die Abmahnung erfolgt durch die Mission Direct UG (haftungsbeschränkt) aus Berlin, die sich von Rechtsanwalt Lutz Schroeder vertreten lässt.  Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten.

Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Eine Abmahnung dient damit der schnellen, kostengünstigen und vor allem außergerichtlichen Streitbeilegung.

Worum geht es mit einer Abmahnung?

Normalerweise werden mit einer Abmahnung verschiedene Ansprüche verfolgt.

In erster Linie geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Der Unterlassungsanspruch dient dazu, ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft zu beenden. Bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung geboten. Es reicht normalerweise nicht aus, den Rechtsverstoß einfach nur abzustellen.

Neben dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.

Hierzu gehört beispielsweise der Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kosten für den Ausspruch der Abmahnung. Das bedeutet, dass die angefallenen Kosten dem Abmahner zu ersetzen sind. Daneben gibt es Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Der Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung

Hauptsächlich geht es mit einer Abmahnung um die erhobenen Unterlassungsansprüche. Das hat rechtliche und auch finanzielle Gründe. Rechtlich und bezogen auf den Unterlassungsanspruch geht es vor allem um die Frage, ob Unterlassungsklage oder einstweilige Verfügung drohen. Sowohl einstweilige Verfügung als auch ein Hauptsacheverfahren lösen im Regelfall nicht unerhebliche Kosten aus. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Daraus folgt aber auch, dass Unternehmer – die normalerweise längere Zeit in die Zukunft planen möchten – das weitere Vorgehen sorgfältig abwägen müssen.

Soweit es hingegen um Erstattungsansprüche geht, stehen diese eher im Hintergrund. Auch bei möglicherweise hohen Kosten gilt es hier, die Ansprüche aus der Abmahnung richtig einzuordnen.

Die Reaktion nach einer Abmahnung

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung zeigt sich erst, nachdem das Bestehen des angeblichen Rechtsverstoßes geprüft wurde.

Die Reaktionsmöglichkeiten können in der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder aber auch einem gerichtlichen Streit bestehen. Eine Verallgemeinerung ist insoweit nicht sinnvoll. Grundsätzlich müssen erst Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Empfehlenswert ist hier eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Wichtig ist dabei auch, dass wegen der in einer Abmahnung gesetzten Fristen regelmäßig schnell reagiert werden muss. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren.

Wie Sie weiter vorgehen sollten

Handeln Sie auf keinen Fall vorschnell – Stress oder Angst nach Erhalt der Abmahnung sind die schlechtesten Ratgeber.

  • In keinem Fall sollten Sie unüberlegt Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  • Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet – in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
  • Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren
  • Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
  • Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten

Abmahnungen wegen des Privatverkaufs trotz Gewerblichkeit treten seit einiger Zeit vermehrt auf. Ungeachtet der im Wettbewerbsrecht ohnehin komplexen Rechtsfragen, die juristischen Laien im Regelfall nicht bekannt sind, besteht in den meisten Fällen auch Unkenntnis darüber, wann tatsächlich ein gewerbliches Handeln vorliegt und nicht mehr von einem Privatverkauf gesprochen werden kann. Insoweit gibt es keine gesetzliche Vorgabe, die eine klare Trennung zwischen einem privaten und gewerblichen Verkäufer vorgibt; die Rechtsprechung hat allerdings in den letzten Jahren wiederholt zu dieser Problematik entschieden und einige Indizien herausgearbeitet, die für ein gewerbliches Handeln sprechen. Diese Grenzen sind durchaus fließend und nur für den Einzelfall zu bestimmen, oft genügt aber schon eine vom Umfang her relativ geringe Verkaufstätigkeit. Sofern ein gewerbliches Handeln vorliegt, treffen den Verkäufer dann zahlreiche gesetzliche Pflichten, denen unbedingt nachgekommen werden muss.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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