Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
Abmahnung wegen veralteter Widerrufsbelehrung durch Rechtsanwälte Christoph & Kollegen im Auftrag von Herrn Maik Lodes
Wir haben Kenntnis von folgender Abmahnung erlangt:
Abmahner: Maik Lodes als Betreiber des eBay-Shops ml-versandhandel14
Beauftragte Kanzlei: Rechtsanwälte Christoph & Kollegen
Wegen: Wettbewerbsverstoß durch Bereithalten einer veralteten Widerrufsbelehrung / Nichtumsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) vom 13.06.2014
Forderungen: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Erstattung von Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,- Euro (= 745, 40 Euro inkl. Auslagenpauschale)
Der Erfahrung nach sollte in derartigen Abmahnangelegenheiten überlegt gehandelt werden. Keinesfalls sollte, soweit beigefügt, die originale Unterlassungserklärung abgegeben werden. In den allermeisten Fällen ist dies mit rechtlichen Nachteilen verbunden, die bis hin zu einem Schuldanerkenntnis reichen können und dann später nicht mehr korrigiert werden können. Auch sollte eine solche Abmahnung nicht ignoriert werden.
Nach Erhalt einer Abmahnung sollten stattdessen folgende Schritte beachtet werden:
- Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen notieren.
- Prüfung, ob der gerügte Verstoß tatsächlich vorliegt oder vorliegen könnte.
- Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.
Im Rahmen einer knappen Ersteinschätzung werden wir Sie gerne zu Kostenrisiken und – im Falle einer Mandatsübertragung – den anfallenden Anwaltskosten in Ihrer Angelegenheit informieren. Eine unverbindliche Anfrage können Sie per Email an recht@schreiner-lederer.de richten oder uns im Rahmen einer Ersteinschätzung während unserer Telefonzeiten unter 08161 789 7557 kontaktieren.