Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung Urmann und Collegen (U+C) Rechtsanwälte Multi Media Verlag GmbH Hausfrauen 17

Die Kanzlei U+C Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Multi Media Verlag GmbH ab. Betroffenes Werk: Hausfrauen 17 (Film) Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00…

Beitrag lesen

OLG Köln: Angebot eines Musikalbums erreicht gewerbliches Ausmaß nach § 101 Abs. 1 UrhG

Das OLG Köln hat entschieden (Beschluss vom 09.02.2009, Az. 6 W 182/08), dass das Angebot eines Musikalbums in einer Tauschbörse ein gewerbliches Ausmaß nach § 101 Abs. 1 UrhG erreichen kann. Eine Rechtsverletzung im "gewerblichen Ausmaß" i.S.v. § 101 Abs.…

Beitrag lesen

OLG Schleswig: Streitwertfestsetzung hat keine Disziplinarfunktion

Das OLG Schleswig hat entschieden (Beschluss vom 09.07.2009, Az. 6 W 12/09), dass der Streitwertfestsetzung keine abschreckende oder sanktionierende Wirkung zukommt. Der nach § 3 ZPO festzusetzende Streitwert orientiert sich allgemein an dem Interesse, dass der Gläubiger bei Einleitung eines…

Beitrag lesen

OLG Frankfurt: Anschlussinhaber haftet nicht für unberechtigte Nutzung seines WLAN-Anschlusses durch Dritte

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 01.07.2008, Az. 11 U 52/07, entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses grundsätzlich nicht als Störer für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung durch unberechtigte Dritte haftet, die mit ihm in keinerlei Verbindung stehen. Störer…

Beitrag lesen

LG Hamburg: Störerhaftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen Dritter

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 15.07.2008, Az. 310 O 144/08, entschieden, dass ein Anschlussinhaber unter bestimmten Voraussetzungen als Störer für die durch Dritte begangenen Urheberrechtsverletzungen in einer Tauschbörse haftet. Voraussetzung für eine solche Störerhaftung ist, dass der Anschlussinhaber…

Beitrag lesen

AG Charlottenburg: Standardisiertes Abmahnschreiben löst nur 0,3-Geschäftsgebühr aus

Das AG Charlottenburg hat mit Urteil vom 25.02.2009, Az. 212 C 209/08, entschieden, dass routinemäßig erstellte Abmahnschreiben, denen immer der gleiche, rechtlich einfach gelagerte Sachverhalt zugrunde liegt, lediglich eine 0,3-Geschäftgebühr auslösen. Sämtliche Abmahnschreiben basierten auf einem jeweils gleich gelagerten Sachverhalt…

Beitrag lesen

OLG Frankfurt: Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige

In einem Beschluss vom 20.12.2007, Az. 11 W 58/07, hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main die Ansicht vertreten, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weiteres verpflichtet ist, nahe Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu überwachen.…

Beitrag lesen

OLG Köln: Eltern haften als Störer trotz Belehrung, wenn eine Kontrollmöglichkeit fehlt

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 13.05.2009, Az. 28 O 889/08, entschieden, dass Eltern auch dann als Störer haften, wenn sie ihre Kinder zwar belehrt haben, keine Urheberrechtsverletzungen mittels Tauschbörsen zu begehen, gleichwohl eine Kontrollmöglichkeit gar nicht gegeben ist.…

Beitrag lesen
An den Anfang scrollen