Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
VG München: Rechtswidrige „Maybe“-Kampagne von Marlboro bleibt verboten
Das VG München hat mit Beschluss vom 11.12.13, Az.: M 18 S 13.4834 entschieden, dass eine von dem Zigarettenhersteller Philip Morris ins Leben gerufene Werbekampagne rechtswidrig ist und weiterhin verboten bleibt.
Das Landratsamt München hatte Philip Morris mit Bescheid vom 08. Oktober 2013 untersagt, bestimmte Foto- und Textmotive im Rahmen einer Marlboro-Werbekampagne zu verwenden. Das Verwaltungsgericht München hat in einem Eilverfahren den sofortigen Vollzug eines entsprechenden Verbots des Landratsamts München bestätigt. Ergänzend hierzu aus der Pressemitteilung des VG München vom 11.12.13:
„Das Gericht sieht bei summarischer Prüfung viele Anhaltspunkte dafür, dass die vom Landratsamt München verbotene Kampagne zumindest in Teilen besonders geeignet ist, Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren zum Rauchen zu veranlassen, was gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b des vorläufigen Tabakgesetzes verboten ist. Eine letzte Klärung dieser Frage bleibt jedoch dem Klageverfahren (Anm.: dem Hauptsacheverfahren) vorbehalten. Nicht bestätigt wurde das Verbot, die Begriffe „maybe“, „be“ sowie die bisher verendeten Foto- und Textmotive der „maybe“-Kampagne auch in Zukunft zu verwenden, da dieses Verbot ohne die Kenntnis, in welcher Art die Verwendung bei Werbekampagnen in Zukunft erfolgt, zu unbestimmt bzw. weitreichend ist.“