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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Und wieder: DDI Deutsche Direkt Inkasso GmbH – Gewerbeauskunft-Zentrale

In vielen Angelegenheiten mit der Gewerbeauskunft-Zentrale ergibt sich nach Einschaltung eines Inkassobüros (der Deutschen Direkt Inkasso GmbH) ein reger Schriftverkehr. Trotz der aus unserer Sicht in den meisten Fällen eindeutigen Sach- und Rechtslage werden dabei in steter Regelmäßigkeit die Hinweise auf aktuelle, oberlandesgerichtliche Rechtsprechung (v.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2012, Az. I-20 U 100/11) ignoriert. Das OLG Düsseldorf hatte entschieden, dass die Formulare der Gewerbeauskunft-Zentrale täuschenden Charakter haben.

Das Hauptargument der DDI GmbH lautet in solchen Fällen: das betreffende Verfahren stamme aus dem wettbewerbsrechtlichen Bereich und gebe keinerlei Tendenz für die zivilrechtliche Anfechtung zu erkennen. Weiter entfalte das Urteil ohnehin keine Bindungswirkung für andere Gerichte. Sodann wird auf die üblichen Urteile (Amtsgericht Bergisch Gladbach (60 C 182/11), Amtsgericht Köln (114 C 128/11), Amtsgericht Düsseldorf (40 C 8543/11)) hingewiesen, die ja den Zahlungsanspruch der Gewerbeauskunft-Zentrale eindeutig bejaht hätten. Natürlich übersieht die DDI GmbH bei diesem Hinweis, dass auch diese Urteile keinerlei Bindungswirkung entfalten. Aber gut.

Interessanter ist da schon das Argument, es handle sich vorliegend um Fragen des Anfechtungsrechts, die in dem wettbewerbsrechtlichen Verfahren gerade nicht entschieden worden waren. Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber: die Fragen sind inhaltlich verwandt, die Argumentation des OLG Düsseldorf mithin ohne weiteres verwertbar im Rahmen der Anfechtung.

Nach derzeitigem Stand sehen das AG Düsseldorf, das LG Düsseldorf und auch das OLG Düsseldorf in dem Vorgehen der Gewerbeauskunft-Zentrale eine Täuschung. Da die GWE GmbH über den – aus dem behaupteten Vertragsschluss angeblich vereinbarten Gerichtsstand Düsseldorf – hier mithin einen schweren Stand haben dürfte, ist wohl nicht von einer Vielzahl von Klageverfahren auszugehen.

Traurig allerdings, dass die Branchenbuchabzocke offensichtlich immer noch weiter geht und auch Inkassounternehmen die fraglichen Ansprüche derart stur weiterhin geltend machen wollen. Man kann sich hier nicht des Eindrucks erwehren: solange auch nur ein „Dummer“ (oder besser: Getäuschter) zahlt, werden wohl auch weiterhin entsprechende Briefe verschickt.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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