Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Rechtsfolgen bei Nichtzahlung des Käufers
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Da über die Internetplattform eBay ein wirksamer Kaufvertrag zustande kam, besteht grundsätzlich ein Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer aus § 433 Abs. 2 BGB auf Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises.
Daneben besteht die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Übt der Käufer in seiner Eigenschaft als Verbraucher (§ 13 BGB) fristgemäß sein Widerrufsrecht aus, hat der Verkäufer (Unternehmer, § 14 BGB) keinen Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
Bei Online-Auktionen ergibt sich das Widerrufsrecht des Verbrauchers aus §§ 312d, 355 BGB, da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt.