Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Rechtsfolgen bei Nichtlieferung durch Verkäufer
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Der Käufer hat gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Lieferung der Kaufsache aus § 433 Abs. 1 BGB. Neben diesem Primäranspruch besteht die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Der bereits gezahlte Kaufpreis muss zurückerstattet werden.
Daneben kommt bei Verbrauchern ein Widerrufsrecht nach §§ 312d, 355 BGB in Betracht.