Schon seit einigen Jahren gehen Rechteinhaber aus der Medienbranche regelmäßig gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vor…
OLG Dresden: Vorauszahlungspflicht bei partnersuche.de unzulässig
Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 19.08.2014, Az.: 14 U 603/14 entschieden, dass eine Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, wenn darin geregelt wird, dass Mitglieder eines Dating-Portals auch im Falle einer rechtzeitigen Kündigung der Mitgliedschaft, die bis dahin im Voraus gezahlten Mitgliedsbeiträge nicht zurückverlangen können.
Die Richter betonten in ihren Entscheidungsgründen, dass die Vereinbarung einer generellen Vorauszahlungspflicht des Kunden bei Partnervermittlungsportalen rechtlich nicht zu beanstanden sei. Vor dem Hintergrund, dass Nutzern eines solchen Portals eine jederzeitige Kündigungsmöglichkeit des Vertrages nach § 627 Abs. 1 BGB zustehe, sei es gerechtfertigt, wenn die Beklagte eine Vorleistungspflicht mit ihren Nutzern vereinbare. Allerdings war in den AGB’s auch geregelt, dass im Falle einer wirksamen Kündigung die bis dahin im Voraus auf ein Jahr entrichteten Mitgliedsbeiträge nicht zurückverlangt werden können. Da eine solche Bestimmung im Ergebnis dass freie Kündigungsrecht des Nutzers massiv beschneide, verstieß die Klausel dennoch gegen die Bestimmung des § 307 Abs. 1 BGB. De facto werde das Kündigungsrecht ausgehebelt, da Verbraucher ihrer bereits im Voraus entrichten Zahlungen nicht zurückerhalten würden.