Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
LG Stuttgart: Betreiber einer Facebook-Seite haftet für Urheberrechtsverletzungen von Dritten
Das LG Stuttgart hat mit Urteil vom 20.07.2012, Az.: 17 O 303/12 entschieden, dass ein Betreiber einer Facebook-Unternehmensseite für begangene Urheberrechtsverletzungen von Dritten in Anspruch genommen werden kann.
In dem konkreten Fall hatte ein „Fan“ (Dritter) ein urheberrechtlich geschütztes Lichtbildwerk hochgeladen. Der Betreiber der Homepage entfernte trotz Kenntnis der begangenen Urheberrechtsverletzung das beanstandete Lichtbildwerk nicht und wurde verurteilt. Das Urteil bestätigt die bisherige Rechtsprechung zu dieser Problematik. Spätestens ab Kenntnis der Urheberrechtsverletzung durch Dritte, muss der Betreiber einer Homepage handeln und im Rahmen des Zumutbaren den Verstoß beseitigen- andernfalls drohen ihm u.a. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.