Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
LG Regensburg: Zur Zulässigkeit einer Massenabmahnung wegen fehlendem Facebook-Impressum
Das LG Regensburg hat mit Urteil vom 17.01.2013, Az.: 1 HK O 1884/12 entschieden, dass ein nicht vorhandenes Impressum auf einer gewerblichen Facebook Seite einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt.
Nach § 5 TMG müssen Diensteanbieter, die ihre angebotenen Leistungen letztlich gegen Entgelt erbringen, ihre Daten darlegen. Das Fehlen der Angabe stellt einen Verstoß nach § 4 Nr. 11 UWG dar. Die Besonderheit im konkreten Fall lag in einer offensichtlichen Vielzahl von Abmahnungen, die in einem kurzen Zeitraum ausgesprochen wurden. Das Gericht sah darin gleichwohl keine rechtswidrige Massenabmahnung, da dem Ausspruch der Vielzahl von Abmahnungen eben auch eine Vielzahl von Rechtsverletzungen gegenüber gestanden habe.