Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Limburg: Zur Angabe von Mietpreisen im Internet

Das LG Limburg hat mit Urteil vom 10.05.2012, Az.: 5 O 2/12 entschieden, dass bei Mietpreisen für Wohnmobile im Internet der tatsächliche Endpreis inklusive aller Nebenkosten angegeben werden muss.

Die Beklagte bot online die Vermietung von Wohnmobilien zu bestimmten Preisen an. Oberhalb der Preisauszeichnung befand sich ein Sternchenhinweis. Am Ende der Webseite wurde dieser erklärt: „* zuzüglich einmaliger Servicepauschale". Die Richter sahen hierin einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Unternehmer seien verpflichtet, den tatsächlichen Endpreis anzugeben und nicht im Kleingedruckten auf zusätzliche Kosten hinzuweisen. Der versteckte Hinweis auf weitere Kosten im Kleingedruckten verschleiere bewusst den wahren Endpreis und sei als ein unlauteres Verhalten im Wettbewerb zu werten.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

An den Anfang scrollen