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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Düsseldorf: Grundpreisangaben in eBay-Artikelübersicht können ausnahmsweise nicht erforderlich sein

Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 15.08.2014, Az.: 38 O 70/14 entschieden, dass eine Grundpreisangabe nach § 2 Abs. 1 Preisangaben-Verordnung dann nicht erforderlich ist, wenn aus der dargestellten Abbildung nicht eindeutig hervorgeht, auf welches Produkt sich der angegebene Preis bezieht.

Die Antragsgegnerin vertrieb über das Internet ein Desinfektionsmittel für die Hände in verschiedenen Fertiggebinden die allesamt unterschiedliche Größen aufwiesen. Neben den Abbildungen befand sich der Hinweis: „Preis von: EUR 1,60.“

Hiergegen wehrte sich ein eingetragener Verein und forderte Unterlassung, da ein Verstoß gegen die Marktverhaltensregelung des § 2 Abs. 1 PAngV vorliege. Die Richter am LG Düsseldorf konnten keinen Wettbewerbsverstoß erkennen. Ein Verstoß gegen § 2 Abs. 1 PAngV liege nicht vor, da aus den dargestellten Abbildungen nicht eindeutig hervorgehe, auf welches Produkt sich die angebende Preisangabe von 1,60 EUR beziehe. Vielmehr müsse erst eines der Gebinde ausgewählt werden, um eine exakte Preisangabe zu erhalten. Ausgeschlossen werden könne damit, dass alle beschriebenen Artikel zu einem Gesamtpreis von 1,60 Euro erworben werden könnten. Vor diesem Hintergrund wurde der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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