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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Dresden: Kritik in eBay-Bewertung eines Mitbewerbers als wahre Tatsachenbehauptung zulässig

Das LG Dresden hat mit Urteil vom 29.08.2014, Az.: 3 O 709/14 entschieden, dass die kritische Bewertung eines Kunden auf dem Internetportal eBay rechtlich zulässig ist, wenn die dort getroffene Aussage sich als wahr herausstellt.

Eine Kundin (Beklagte) hatte von einem Händler (Kläger) im Internet ein paar Damenschuhe erworben. Da die Schuhe der Beklagten nicht passten, schickte sie diese zurück an den Kläger. Während der Rücksendung gingen die Schuhe allerdings verloren, der Händler verweigerte der Beklagten daraufhin die Rückerstattung des bereits im Vorfeld gezahlten Kaufpreises. Über die fehlende Rückerstattung verärgert, gab die Beklagte in einem Bewertungsportal folgende negative Bewertung ab: „Leider nicht gepasst, keine Rückerstattung bekommen! Schuhe weg. Geld weg …!“

Daraufhin mahnte der Händler die Kundin außergerichtlich ab und forderte sie u.a. auf, die negative Bewertung löschen zu lassen. Als sich die Kundin weigerte, zog der Händler vor Gericht um seine Ansprüche weiter zu verfolgen. Das Landgericht Dresden wies die Klage als unbegründet ab. Eine Rechtsverletzung des Klägers sei nicht gegeben. Nach erfolgter Beweisaufnahme (u.a. Zeugenvernehmung) stehe fest, dass es sich bei der getroffenen Äußerung der Beklagten um eine wahre Tatsachenbehauptung gehandelt habe. Die Beklagte habe die Schuhe zurückgeschickt, allerdings sind diese auf dem Transportweg verloren gegangen. Kritische Äußerungen im Rahmen eines Online-Bewertungsportals könnten nur dann als rechtlich unzulässig angesehen werden, wenn die mit der Bewertung verbundenen Äußerungen offensichtlich unwahr sind, was aber vorliegend nicht der Fall gewesen sei.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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