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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Baden-Baden: Irreführung durch „Trainer des Jahres“-Auszeichnung

Das LG Baden-Baden hat mit Urteil vom 18.01.2012, Az.: 5 O 100/11 entschieden, dass die Aussage „Trainer des Jahres 2007…Europäische Trainer-Allianz“ irreführend nach § 5 UWG sein kann.

Der konkreten Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Beklagte betrieb eine Traineragentur und warb mit der Auszeichnung "Trainer des Jahres" unter Verwendung des Siegels einer "Europäischen Trainer Allianz". Die zuständigen Richter am LG sahen hierin eine Irreführung der Verbraucher und damit einen Wettbewerbsverstoß. Die angesprochenen Verkehrskreise würden davon ausgehen, dass die Auszeichnung von einer objektiv-neutralen Stelle nach anerkannten Methoden verliehen worden sei.  Da aber nur Trainer, welche Mitglied der auslobenden Organisation sind, die Chance haben ausgezeichnet zu werden, mangele es an einem neutralen Verfahren. Erschwerend komme hinzu, dass ein europäischer Teilnehmerkreis vorgespiegelt werde, obwohl die Auswahl nur unter Trainern aus dem Inland getroffen werde.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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