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Gewährleistung beim E-Auto-Kauf
Elektrofahrzeuge werden immer beliebter. In den letzten Jahren ist der Markt für Elektrofahrzeuge wieder deutlich größer geworden, ein Ende ist momentan nicht absehbar. Staatliche Förderprogramme sowie fortwährend wachsende Lademöglichkeiten tun dazu ihr Übriges.
Mit dem wachsenden Kundeninteresse ist es auch kein Wunder, dass immer mehr Hersteller entweder vollständig oder immer größerem Ausmaß auf die Produktion und den Verkauf neuer Elektroautos setzen. Auch die technische Seite von Elektrofahrzeugen weiß zu überzeugen, wobei ein Hauptaugenmerk derzeit vor allem auf der Verbesserung der Reichweiten liegt.
Zwar nicht die Regel, aber möglich: Probleme nach dem Autokauf. Elektrofahrzeuge unterscheiden sich in dieser Hinsicht nicht von klassischen Verbrennern. Es kann sich dabei um „kleinere“ Probleme z.B. mit der Lackierung des Fahrzeugs handeln, genauso gut können aber Mängel auftreten, die deutlich schwerwiegender sind und die Sicherheit betreffen. Was aber gilt, wenn ein Mangel vorliegt? Kein Käufer muss sich mit einem mangelhaften Fahrzeug abfinden.
Über die Mägenlrechte
Wenig überraschend ist auch der Kauf eines Elektroautos ein normaler Kaufvertrag. Die Hauptpflichten, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben, finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Es gilt: durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Der geschlossene Kaufvertrag im Einzelfall kann die gesetzlichen Pflichten von Käufer und Verkäufer ergänzen und noch detaillierter regeln. Wichtig ist an dieser Stelle: es gibt eine Vielzahl von Vorschriften, die einen speziellen Schutz von Verbrauchern vorsehen und von denen nicht zu Lasten des Käufers abgewichen werden darf. Das Gesetz berücksichtigt aber auch einen angemessenen Schutz des Unternehmers.
Was sich 2022 im Kaufrecht geändert hat
Der 01.01.2022 hat eine Vielzahl von Änderungen im Schuldrecht mit sich gebracht, die sich auch auf das Kaufrecht auswirken. Bei neuen Verträgen ist nun der Begriff des Sachmangels nun deutlich umfassender definiert als nach dem alten Kaufrecht. Zu unterscheiden ist ferner, wo der Mangel auftritt: am Fahrzeug selbst, oder einem digitalen Element des Fahrzeugs (z.B. Navi oder Touchscreen). Die Unterscheidung ist von Bedeutung, weil sich Mängelrechte entweder nach den §§ 434 ff. BGB oder den §§ 327 ff. BGB richten. Die Regelungen der §§ 327 ff. BGB sind gänzlich neu und setzen die Richtlinie der EU über digitale Inhalte und Dienstleistungen ins nationale Recht um.
Inhaltlich sind die Mängelrechte so ausgestaltet, dass der Käufer Nacherfüllung verlangen kann, vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen beenden oder den Preis mindern kann. Im Einzelfall kann der Käufer auch außerdem Ansprüche auf Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend machen.
Elektroauto mangelhaft? Rechtsanwalt kann helfen
Ein im Kaufrecht erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Geltendmachung von Rechten aufgrund eines mangelhaften Elektroautos helfen. Bei der Auswahl Ihres Rechtsanwalts kann es sinnvoll sein, wenn sie diesen auch aufgrund vorhandenem technischen Hintergrundwissen wählen.
Wird ein Rechtsanwalt nach dem Kauf eines mangelhaften Autos tätig, dann entstehen dafür Kosten. Sofern über die anfallenden Kosten keine Vereinbarung (z.B. ein Pauschal- oder Stundenhonorar) getroffen wird, richten diese sich nach dem Streitwert. Zur Erklärung des Streitwertbegriffs sei gesagt, dass es sich hierbei um das das wirtschaftliche Interesse, das Sie an der Angelegenheit haben, handelt. So kann etwa der Streitwert bei Beseitigung eines Mangels dadurch ermittelt werden, indem die zur Mangelbeseitigung anfallenden Kosten bestimmt werden. Besteht die Geltendmachung der Rechte indessen darin, dass der Rücktritt vom Vertrag erfolgen soll, so ist der Kaufpreis des Autos maßgeblich. Vom Streitwert sind unter anderem die anfallenden Rechtsanwaltskosten abhängig. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so ist der Streitwert abermals von Bedeutung. Denn auch dort richten sich anfallende Kosten nach diesem Wert.
Um von bösen Überraschungen verschont zu bleiben ist es sinnvoll, frühzeitig eine Kostenschätzung vorzunehmen. Diese kann häufig bereits vor Mandatserteilung vorgenommen werden. Möglicherweise werden die Kosten auch von einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung getragen. Dazu noch eine kleine Ergänzung: es kann auch sein, dass hinsichtlich anfallender Kosten ein Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer besteht.
Unsere Beratung zur Lösung Ihres Problems
In unserer Kanzlei erfolgt die Bearbeitung kaufrechtlicher Mandate nach dem Kauf eines mangelhaften Elektroautos seit geraumer Zeit im zunehmenden Umfang. Sie können sich dabei auf unser juristisches Fachwissen verlassen, wobei auch eine Fachanwaltschaft für das Verkehrsrecht besteht. Auch in unserer Kanzlei haben wir uns entschieden, auf E-Mobilität zu setzen, einschließlich der Anschaffung entsprechender Ladestationen. Bedingt durch das Interesse und das Verständnis für die technischen Hintergründe zeigt sich diese Situation als optimal. In der Kombination von juristischem Fachwissen und eigenen Erfahrungen zeigt sich darin ein nicht zu unterschätzender Vorteil bei der Beratung für unsere Mandanten.