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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

AG Charlottenburg: Urheberrechtsverletzung im privaten Bereich wird mit 250 EUR pro Foto und Verstoß bemessen

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg (Beschluss vom 04.01.2012, Az. 207 C 319/11) ist die Urheberrechtsverletzung an einem Foto im privaten Bereich mit einem Streitwert von 250 € zu bemessen. Im konkreten Fall hatte die Beklagte zwei Bilder des Klägers, die während ihrer Beziehung mit dem Kläger entstanden waren, nach Ende der Beziehung auf zwei Internetseiten eingestellt. Nach Ansicht des Amtsgerichts Charlottenburg gehe das Interesse des Klägers im vorliegenden Fall nicht auf eine umfangreiche wirtschaftliche Nutzung, so dass nicht auf den drohenden Lizenzschaden abzustellen sei. Vielmehr sei aufgrund der geringen Verletzungsintensität sowie der Nutzung im privaten Bereich von einem geringeren Interesse des Klägers auszugehen. Dieses bemaß das Gericht mit 250 € je Bild und Verletzungshandlung und kam so insgesamt auf einen Streitwert von 1000 €.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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