Nach wie vor kommt es dazu, dass in älteren Filesharing-Angelegenheiten Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids…
AG München: Vermieter haftet nicht für Urheberrechtsverletzung durch Mieter
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München (Urteil vom 15.02.2012, Az. 142 C 10921) haften Vermieter nicht für fremde Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Urheberrechtsverletzung nachweislich nicht durch den Vermieter selbst begangen wurde und dieser auch nicht als Störer haftet, weil er insoweit keine Pflichten verletzt hat. Nach der genannten Entscheidung ist das dann der Fall, wenn der Vermieter kein offenes WLAN unterhalten hat und im Mietvertrag / einer Zusatzvereinbarung eine Klausel enthalten war, dass der Mieter den bereitgestellten Internetanschluss nicht zu illegalen Zwecken nutzen werde.