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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung Rechtsanwalt Gereon Sandhage für Acario UG (haftungsbeschränkt) wegen fehlender Registrierung im Verpackungsregister (LUCID)

Regelmäßig werden mir Abmahnungen wegen gegen die Registrierungspflicht im Verpackungsregister zur Bearbeitung vorgelegt. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird in einem solchen Fall übicherweise auch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert. Einer kürzlich eingegangenen Anfrage war zu entnehmen, dass Abmahnungen der beschriebenen Art derzeit von der Acario UG (haftungsbeschränkt) ausgesprochen werden, die insoweit den Rechtsanwalt Gereon Sandhage beauftragt hat.

Überblick: Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Nach dem deutschen Recht ist dieser Weg sinnvoll, wenn eine Angelegenheit ohne zeitaufwändiges und kostenintensives Gerichtsverfahren geklärt werden soll.

Die Ansprüche aus einer Abmahnung

Erfahrungsgemäß werden mit Abmahnungen mehrere Ansprüche geltend gemacht.

Zunächst geht es um die Unterlassungsansprüche aus der Abmahnung. Vereinfacht ausgedrückt ist Inhalt eines Unterlassungsanspruchs, dass ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft abzustellen ist. Wenn der Anspruch gegeben ist, dann muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Üblicherweise reicht es bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß zu beenden.

Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Zu den Ansprüchen gehört der Erstattungsanspruch. Da dem Abmahner aus einer berechtigten Abmahnung keine Kosten bleiben sollen, kann dieser sich an den Rechtsverletzer halten. Außerdem können Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung erhoben werden.

Besonders wichtig: Der Unterlassungsanspruch

Der Unterlassungsanspruch ist der Hauptanspruch einer jeden Abmahnung. Dies zeigt sich sowohl in rechtlichen als auch finanziellen Auswirkungen. Vor allem stellt sich die Frage, ob wegen des Unterlassungsanspruchs eine einstweilige Verfügung droht oder eine Unterlassungsklage erhoben werden kann. Sowohl einstweilige Verfügung als auch ein Hauptsacheverfahren lösen im Regelfall nicht unerhebliche Kosten aus. Es wäre aber auch falsch, in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abzugeben, da bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe drohen würde. Das ist auf lange Sicht möglicherweise ein größeres Problem.

Kostenrisiken abzuwägen und die vorgeworfene Rechtsverletzung einzustellen oder nicht hat daher insbesondere für Unternehmer eine weitreichende Bedeutung.

Erstattungsansprüche, die neben dem Unterlassungsanspruch erhoben werden, sind dagegen nur ein Teilproblem. Dieser mag zwar in Einzelfall hoch ausfallen, steht aber dennoch in keinem Verhältnis zu den Folgen aus dem Unterlassungsanspruch.

Welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen?

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung zeigt sich erst, nachdem das Bestehen des angeblichen Rechtsverstoßes geprüft wurde.

Es bestehen sowohl Möglichkeiten, außergerichtlich eine Einigung zu versuchen als auch in einem gerichtlichen Verfahren eine Entscheidung herbeizuführen. Für den Einzelfall kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden. Bevor eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgt, müssen unbedingt der Sachverhalt und die Rechtslage umfassend geprüft werden. Es ist sinnvoll, hier einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Kurz gesetzte Fristen sind in einer Abmahnung nicht nur der Regelfall, sondern (sofern nicht zu kurz) auch rechtlich zulässig. Deswegen sollte auch schnell reagiert werden. Ist eine Frist abgelaufen, so kann das Verfahren vor Gericht hohe Kosten auslösen.

Was Sie jetzt tun müssen

Handeln Sie auf keinen Fall vorschnell – Stress oder Angst nach Erhalt der Abmahnung sind die schlechtesten Ratgeber.

  • In keinem Fall sollten Sie unüberlegt Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  • Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab – möglicherweise verpflichten Sie sich unnötig ein Leben lang
  • Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren – es drohen eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage
  • Ermitteln Sie die gesetzten Fristen
  • Suchen Sie einen Anwalt auf

Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung zur Seite.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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