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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

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Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

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Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Corona: Drei interessante Studien

In den letzten Tagen sind wieder einige interessante Studien bekannt geworden, über die in den Massenmedien erwartungsgemäß wieder einmal nicht berichtet worden ist. Die Gründe dafür mag sich jeder selbst überlegen, konkret aber geht es um folgende Studien:

Eine Studie von Ricardo Savaris, Guilherme Pumi, Rafael Kunst und Jovani Dalzachio kommt zu dem Ergebnis, dass Lockdowns keinen Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben.

Quelle: https://www.nature.com/articles/s41598-021-84092-1.pdf

Die Studie wurde in der Nature veröffentlicht. Diese ist lt. Wikipedia „neben der US-amerikanischen Science die weltweit angesehenste Zeitschrift für Naturwissenschaften“.

De zweite Studie wurde in der medizinischen Fachzeitschrift „The Lancet“ veröffentlicht. Diese wird bei Wikipedia als „eine der ältesten und renommiertesten medizinischen Fachzeitschriften der Welt, die ein Peer-Review einsetzen“, genannt.

Die hier veröffentlichte Studie trägt den Titel „Clarifying the evidence on SARS-CoV-2 antigen rapid tests in public health responses to COVID-19“ und kommt zu dem Ergebnis, dass ein PCR-Test keine Covid-19-Diagnose erbringen kann.

Quelle: https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(21)00425-6/fulltext

Diese beiden Studien im Zusammenhang betrachtet legen mithin nahe, dass es falsch ist, auf Grundlage von PCR-Testergebnissen egal welche Maßnahmen zu ergreifen, weiter, dass die Verhängung eines Lockdowns als eine dieser Maßnahmen nichts bringt.

Die dritte Studie, auf die ich Sie hinweisen möchte, ist noch nicht abgeschlossen, sie ist aber wegen ihres Inhalts hochinteressant. Am 29.01.2021 wurde durch Mahmoud Ramadan Mohamed Elkazzaz von der Kafrelsheikh University bei Kairo beim NIH-Studienregister unter der Nummer NTC04730895 eine Studie mit Isotretinoin angemeldet.

Quelle: https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT04730895

Worum es in der Studie geht, zeigt sich bereits aus dem ersten Satz der Überschrift:

„Isotretinoin (13- Cis-Retinoic Acid) Versus Spike Protein Based Vaccine for Providing Complete Protection Against COVID-19 and Preventing the expected long term serious side effects caused by Spike protein based Vaccine“

Deutsche Übersetzung:

„Isotretinoin (13-Cis-Retinsäure) im Vergleich zu einem Impfstoff auf Spike-Protein-Basis für einen vollständigen Schutz gegen COVID-19 und zur Vermeidung der zu erwartenden schwerwiegenden Langzeitnebenwirkungen des Impfstoffs auf Spike-Protein-Basis“

Mit anderen Worten: es geht um ein Medikament, dass die im Zusammenhang mit dem Impfstoff gegen Corona auftretenden schweren Nebenwirkungen bekämpfen soll.

Wenn Sie mich fragen, ist das ein ziemlich cleveres Geschäftsmodell: erst werden ein paar Milliarden Menschen gegen eine Krankheit geimpft, die für rund 99% der Menschen keine besondere Gefährlichkeit aufweist. Und diejenigen Geimpften, die dann wegen der Impfung schwere Nebenwirkungen haben, dürfen dann ein zweites Mal – jetzt mit einem Medikament – abkassiert behandelt werden.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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