Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Corona: Warum die Einschränkung von Grundrechten auf Basis des Inzidenzwertes bedenklich ist

Die im Rahmen der Corona-Krise ergriffenen Eingriffe und Grundrechte sowie insbesondere die nun angekündigten Lockerungen werden maßgeblich an den Inzidenzwerten festgemacht. Die Inzidenzwerte sollen einen Überblick über das Infektionsgeschehen geben.

Wenn man sich allerdings ein wenig Gedanken hinsichtlich der Inzidenzwerte macht, dann stellt man relativ schnell fest, dass diese tatsächlich recht wenig Aussagekraft haben.

Ich gehe sogar so weit zu behaupten, dass jeder einzelne Inzidenzwert falsch ist. Warum das so ist, will ich an dieser Stelle erklären, wobei es erforderlich ist, kurz auf die Berechnung des Inzidenzwertes einzugehen.

Um den Inzidenzwert zu berechnen sind zwei Zahlen erforderlich: benötigt wird zum einen die Anzahl der Neuinfektionen innerhalb der letzten 7 Tage, zum anderen die Einwohnerzahl.

Die Berechnung des Inzidenzwertes erfolgt mit folgender Formel:

(Neuinfektionen / Einwohnerzahl) x 100.000 = 7-Tage-Inzidenz

So einfach diese Formel ist, die Probleme zeigen sich aus den beiden Variablen „Neuinfektionen“ und „Einwohnerzahl“.

Hinsichtlich der Neuinfektionen will ich mich eher kurz fassen: die Probleme resultieren hier u.a. daraus, dass längst nicht jede festgestellte Infektion z.B. wegen Meldeverzugs eine „echte Neuinfektion“ ist oder die mittels PCR-Test festgestellten Infektionen nicht zwangsläufig richtig sind (es gibt sowohl Falsch-Positive wie auch Falsch-Negative Ergebnisse, zudem ist das Testergebnis umso weniger aussagekräftig, je mehr Reproduktionszyklen beim PCR-Test durchlaufen werden müssen). Es gibt unzählige Quellen, die hierzu mehr als ausreichende Zusatzinformationen liefern, man kann aber ganz allgemein formulieren: die ermittelten Neuinfektionen bilden das echte Infektionsgeschehen nicht exakt, sondern nur annähernd ab.

Ich will hier dennoch unterstellen, dass die jeweils ermittelten Neuinfektionen tatsächlich vollständig richtig sind.

Selbst wenn man dies unterstellt, dann kann man im Ergebnis aber immer noch behaupten: jeder einzelne Inzidenzwert ist falsch.

Warum das so ist? Wegen der zweiten Variable, namentlich der Einwohnerzahl.

Ich möchte das anhand des Landkreises Freising verdeutlichen und beziehe mich hier auf die

Quelle: https://www.corona-in-zahlen.de/landkreise/lk%20freising/

Für den Landkreis Freising lassen sich hier bezogen auf die letzten 7 Tage folgende Werte einsehen / errechnen:

Datum Fälle Neuinfektionen gegenüber Vortag
0 01.03.2021 5.681
1 02.03.2021 5.692 + 11
2 03.03.2021 5.729 + 37
3 04.03.2021 5.767 + 38
4 05.03.2021 5.783 + 16
5 06.03.2021 5.798 + 15
6 07.03.2021 5.825 + 27
7 08.03.2021 5.847 + 22
Tag 1 – 7 Summe: = 166

 

Nach der obigen Formel ergibt sich also folgender Inzidenzwert:

(166 / 180.007 ) x 100.000 = 92,2

Das Problem an der Berechnung ist: es wird eine Einwohnerzahl zu Grunde gelegt, die sich sehr wahrscheinlich jeden Tag ändert. Denn die Einwohnerzahl ist ja kein unveränderlicher Wert, sondern jeden Tag werden Kinder geboren, oder es sterben Menschen (und zwar aus den unterschiedlichsten Gründen, nicht nur an oder mit Corona).

Die Einwohnerzahl für den Landkreis Freising etwa datiert auf den Stichtag 31.12.2019,

Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1087044/umfrage/entwicklung-der-gesamtbevoelkerung-im-landkreis-freising/

Den dortigen Statistiken ist eine Zunahme der Bevölkerung um jährlich etwa 1.000 Menschen zu entnehmen, so dass die 180.007 Einwohner mit Sicherheit falsch sind.

Sollte sich der Trend fortgesetzt haben und es im Landkreis Freising nun ca. 181.000 Einwohner geben, dann würde sich folgender Inzidenzwert errechnen:

(166 / 181.000 ) x 100.000 = 91,7

Zugegeben: die Abweichungen im Ergebnis sind minimal, da aber nicht jeden Tag eine Volkszählung durchgeführt wird, ist das Ergebnis selbst dann in jedem Fall falsch, wenn die Variable „Neuinfektionen“ immer als richtig unterstellt wird. Der Inzidenzwert ist daher bestenfalls ein – relativ genauer, aber eben immer noch – Schätzwert.

Meine persönliche Meinung: angesichts der massiven Einschränkung von Grundrechten halte ich es für bedenklich, Schätzwerte für Beschränkungen von Grundrechten oder Lockerungen heranzuziehen. Selbst wenn die Abweichungen noch so gering sind, dann müsste ehrlicherweise deutlich häufiger darauf hingewiesen werden, dass der Inzidenzwert fehlerbehaftet ist. Bekanntermaßen gibt es auch zahlreiche Experten, die auch die Aussagekraft der PCR-Tests in Frage stellen und die zu dem Ergebnis kommen, dass der PCR-Test keine Infektion feststellen kann (oder zumindest nicht zwischen aktiven und vorangegangenen Infektionen unterscheiden kann), mithin beide Variablen, die zur Berechnung des Inzidenzwertes notwendig sind, keine exakten Daten sind.

Meiner Einschätzung nach wäre es deutlich sinnvoller, wenn sich alle Maßnahmen am tatsächlichen Erkrankungsgeschehen ausrichten würden – und nicht anhand errechneter Inzidenzwerte, die auf irgendwelchen Testergebnissen beruhen, die zu einem großen Teil von asymptomatischen (= gesunden) Menschen stammen und damit die Zahl der Neuinfektionen völlig unnötig in die Höhe treiben.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

An den Anfang scrollen