Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung – eBay – Etienne Wittig – wegen fehlender bzw. fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Derzeit werden angeblich von der bzw. für Herrn Etienne Wittig wettbewerbsrecthliche Abmahnungen wegen einer fehlenden bzw. fehlerhaftnm Widerrufsbelehrung versandt. Mit dem Ausspruch der Abmahnungen ist die Kanzlei Obladen Gässler Rechtsanwälte beauftragt.

Der Erfahrung nach sollte in derartigen Abmahnangelegenheiten überlegt

gehandelt werden. Keinesfalls sollte, soweit beigefügt, die originale Unterlassungserklärung

abgegeben werden. In den allermeisten Fällen ist dies mit rechtlichen Nachteilen verbunden, die

bis hin zu einem Schuldanerkenntnis reichen können und dann später nicht mehr korrigiert werden

können.

Auch sollte eine solche Abmahnung nicht ignoriert werden.

Nach Erhalt einer Abmahnung sollten stattdessen folgende Schritte beachtet

werden:

  • 1. Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen notieren.
  • 2. Prüfung, ob der gerügte Verstoß tatsächlich vorliegt oder vorliegen könnte.
  • 3. Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.

Im Rahmen einer knappen Ersteinschätzung werden wir Sie gerne zu

Kostenrisiken und – im Falle einer Mandatsübertragung – den anfallenden Anwaltskosten in Ihrer

Angelegenheit informieren. Eine unverbindliche Anfrage können Sie per Email an recht@schreiner-lederer.de richten oder uns

im Rahmen einer Ersteinschätzung während unserer Telefonzeiten unter 08161 789 7557

kontaktieren.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

An den Anfang scrollen