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Abmahnung durch den IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. wegen fehlender Angaben zu Auslandsversandkosten
Unserer Kenntnis nach werden durch den IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. Verstöße wegen fehlenden Angaben zu den Auslandsversandkosten bei Online-Bestellungen abgemahnt.
Abmahner: IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.
Wegen: angeblicher Verstöße auf eBay betreffend fehlenden Angaben zu den Auslandsversandkosten, Verstoß gegen § 1 Abs. 2 PreisangabenVO
Forderungen: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 195 Euro zzgl. Mehrwertsteuer = 232,05 Euro
Der Erfahrung nach sollte in derartigen Abmahnangelegenheiten überlegt gehandelt werden. Keinesfalls sollte, soweit beigefügt, die originale Unterlassungserklärung abgegeben werden. In den allermeisten Fällen ist dies mit rechtlichen Nachteilen verbunden, die bis hin zu einem Schuldanerkenntnis reichen können und dann später nicht mehr korrigiert werden können. Auch sollte eine solche Abmahnung nicht ignoriert werden.
Nach Erhalt einer Abmahnung sollten stattdessen folgende Schritte beachtet werden:
- Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen notieren.
- Prüfung, ob der gerügte Verstoß tatsächlich vorliegt oder vorliegen könnte.
- Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.
Im Rahmen einer knappen Ersteinschätzung werden wir Sie gerne zu Kostenrisiken und – im Falle einer Mandatsübertragung – den anfallenden Anwaltskosten in Ihrer Angelegenheit informieren. Eine unverbindliche Anfrage können Sie per Email an recht@schreiner-lederer.de richten oder uns im Rahmen einer Ersteinschätzung während unserer Telefonzeiten unter 08161 789 7557 kontaktieren.