Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
OLG München: Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werkes in Tauschbörse stets Rechtsverletzung mit gewerblichem Ausmaß
Das OLG München hat mit Beschluss vom 26.07.2011, Az.: 29 W 1268/11, entschieden, dass Filesharing von urheberrechtlich geschützten Werken in einer Tauschbörse stets als eine Rechtsverletzung von gewerblichen Ausmaß zu bewerten ist.
Das OLG München betont dabei, dass das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne weiteres und insbesondere, ohne dass es weiterer erschwerender Umstände bedürfte, ein gewerbliches Ausmaß im Sinne von § 101 Abs. 2 UrhG darstelle. Nach dieser Auslegung ist eine private Nutzung von Tauschbörsen de facto ausgeschlossen.