Wie bei jedem anderen Vertrag auch kann es auch im Mietverhältnis vorkommen, dass Probleme auftreten…
LG Hamburg: Bildmanipulation ohne Einwilligung verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht
Das Landgericht Hamburg (Az. 324 O 648/10) hat entschieden, dass Bildmanipulationen ohne Zustimmung des Abgebildeten ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht sind.
Im konkreten Fall sah das Gericht die unzulässige Bildbearbeitung darin begründet, dass der Lidschatten der abgebildeten durch die Bearbeitung deutlich intensiver wirkte. Bereits diese verhältnismäßig geringfügige Veränderung war damit ausreichend, einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht zu bejahen. Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Bereits in früheren Entscheidungen hatte das Bundesverfassungsgericht betont, dass das Persönlichkeitsrecht das Recht miteinschließt, Bildmanipulationen gegen oder ohne den Willen des Berechtigten zu verhindern.