Schon seit einigen Jahren gehen Rechteinhaber aus der Medienbranche regelmäßig gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vor…
Abmahnung wegen Bewerbung von Outlet-Verkauf durch Rechtsanwälte Lubberger Lehment im Auftrag der Coty Germany GmbH
Aktuell liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen des irreführenden Bewerbens eines Produktes (Parfum) im Outlet-Verkauf vor. Hintergrund der Abmahnung ist, dass ein solcher nur bei tatsächlich vorliegendem Outlet-Verkauf erfolgen darf, vgl. die Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 24. September 2013, Az. I ZR 89/12 (Matratzen Factory Outlet).
Abmahner: Coty Germany GmbH
Beauftragte Kanzlei: Rechtsanwälte Lubberger Lehment
Wegen: Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung (Outlet-Verkauf)
Forderungen: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Erstattung von Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 25.000,- Euro (= 1.044,40 Euro inkl. Auslagenpauschale)
Der Erfahrung nach sollte in derartigen Abmahnangelegenheiten überlegt gehandelt werden. Keinesfalls sollte, soweit beigefügt, die originale Unterlassungserklärung abgegeben werden. In den allermeisten Fällen ist dies mit rechtlichen Nachteilen verbunden, die bis hin zu einem Schuldanerkenntnis reichen können und dann später nicht mehr korrigiert werden können. Auch sollte eine solche Abmahnung nicht ignoriert werden.
Nach Erhalt einer Abmahnung sollten stattdessen folgende Schritte beachtet werden:
- Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen notieren.
- Prüfung, ob der gerügte Verstoß tatsächlich vorliegt oder vorliegen könnte.
- Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.
Im Rahmen einer knappen Ersteinschätzung werden wir Sie gerne zu Kostenrisiken und – im Falle einer Mandatsübertragung – den anfallenden Anwaltskosten in Ihrer Angelegenheit informieren. Eine unverbindliche Anfrage können Sie per Email an recht@schreiner-lederer.de richten oder uns im Rahmen einer Ersteinschätzung während unserer Telefonzeiten unter 08161 789 7557 kontaktieren.