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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

AG Frankfurt: Entkräftung des Anscheinsbeweises bei Nutzung des Internetzugangs durch mehrere Personen

Das AG Frankfurt a.M. hat mit Urteil 13.10.2009, Az. 30 C 394/09 32, entschieden, dass der Anscheinsbeweis zur Haftung des Anschlussinhabers erschüttert werden kann, wenn mehrere Personen den Anschluss nutzen. Im konkreten Fall hatte der Beklagte substantiiert dargelegt, dass neben…

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OLG Frankfurt: Keine Haftung für Downloads bei Missbrauch eines WLAN-Netzes

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 01.07.2008, Az. 11 U 52/07, entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen haftet, die durch einen Missbrauch seines WLAN-Anschlusses geschehen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich ein…

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LG Frankfurt: Unzureichende vorbeugende Unterlassungserklärung

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 25.11.2009, AZ: 2-6 O 411/09, einen zuvor abgemahnten Anschlussinhaber zur Zahlung von insgesamt 801,80 EUR zuzüglich der Prozesskosten verurteilt. Der Anschlussinhaber war zuvor abgemahnt worden, weigerte sich jedoch, auf die betreffende Abmahnung…

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Abmahnung Denecke von Haxthausen & Partner DigiRights Administration GmbH Chris Brown & Benny Benassi – Beautiful People

Die Rechtsanwaltskanzlei Denecke von Haxthausen & Partner mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH ab. Betroffene Werke: Chris Brown & Benny Benassi - Beautiful People (Lied) Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages

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Abmahnung Nümann + Lang Styleheads GmbH Culcha Candela – Berlin City Girl

Die Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH ab. Betroffene Werke: Culcha Candela - Berlin City Girl (Lied) Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in…

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Abmahnung Waldorf Frommer Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Plan B für die Liebe

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ab. Betroffenes Werk: Plan B für die Liebe (Film) Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe…

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