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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Wenn die GWE GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) mal wieder schreibt…

Neuerdings wendet sich die GWE GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) mal wieder (trotz eigener anwaltlicher Beauftragung) an vermeintliche Vertragspartner und weist erneut auf den angeblich bestehenden Zahlungsanspruch hin, der – sollte er nicht erfüllt werden – gerichtlich geltend gemacht würde. Die GWE GmbH weist zudem darauf hin, dass auch die Möglichkeit eines Vergleichs zu 375,- EUR bestünde.

Leider ist die GWE GmbH schon in der Vergangenheit dafür bekannt gewesen, dass derartige Schreiben regelmäßig auch direkt an eigentlich anwaltlich vertretene Betroffene versandt werden. Aus meiner Sicht ist dies ein absolut unseriöses Vorgehen, das ausreichend für sich spricht. Insbesondere wer sich in Sachen Gewerbeauskunft-Zentrale anwaltlich beraten und vertreten lässt, sollte daher alle Schreiben der GWE GmbH oder ihrer Vertreter einfach an den eigenen Anwalt weiterleiten und nicht bezahlen.

Unser allgemeiner Rat: lassen Sie sich auf keinen Fall von derart plumpen Einschüchterungsversuchen zur Zahlung bewegen. Erst kürzlich hat der BGH entschieden, dass eine Branchenbuch-Abzocke wie die der GWE GmbH rechtlich keinen Bestand hat (BGH, Urteil vom 26. Juli 2012 – VII ZR 262/11). Der Leitsatz der Entscheidung:

„Wird eine Leistung (hier: Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet) in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten, so wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.“

Jeglichen Zahlungsaufforderungen durch die GWE GmbH ist damit aus meiner Sicht der Boden entzogen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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