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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Warum mir die GWE GmbH – Gewerbeauskunft-Zentrale – auf den … geht

Heute vormittag übergab mir ein Mandant (mal wieder) ein Anschreiben in einer Angelegenheit mit der Gewerbeauskunft-Zentrale. Das Anschreiben führt  den „interessanten“ Betreff „offene Forderung – letztinstanzliches Urteil“ und erläutert wieder einmal, dass der Zahlungsanspruch aus dem angeblich geschlossenen Vertrag mit der GWE GmbH bestehe.

Dass dem vorliegend mangels erklärter Anfechtung schon nicht so ist, wird natürlich übersehen, ebenso die Tatsache, dass sich unsere Kanzlei bereits vor Wochen für den Mandanten bestellt und mitgeteilt hatte, dass zukünftig jegliche Korrespondenz mit uns – und nicht dem Mandanten – zu führen sei.

Da ich gerade ein wenig Zeit zwischen zwei Terminen hatte, wollte ich mich bei der GWE GmbH telefonisch melden und mitteilen, dass zum einen natürlich keine Zahlung erfolgen wird, zum anderen erfragen, ob bei der GWE GmbH auch Leute arbeiten, die nicht nur des Versendes von Standard-Schreiben, sondern auch des Lesens fähig sind. In Anbetracht der Vielzahl von Mandaten mit Beteiligung der GWE GmbH, die wir geführt haben und immer noch führen, drängt sich mir allmählich der Eindruck auf, dass es insoweit doch erhebliche Defizite bei der GWE GmbH zu geben scheint.

Telefonisch habe ich dann leider auch niemanden erreicht. Macht auch nichts, dann folgt eben ein weiterer Schriftsatz an die GWE GmbH: eine Abmahnung, unter Hinweis auf LG Hamburg, Urteil vom 09.12.2010, Az. 307 S 119/10.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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