Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Warum mir die GWE GmbH – Gewerbeauskunft-Zentrale – auf den … geht
Heute vormittag übergab mir ein Mandant (mal wieder) ein Anschreiben in einer Angelegenheit mit der Gewerbeauskunft-Zentrale. Das Anschreiben führt den „interessanten“ Betreff „offene Forderung – letztinstanzliches Urteil“ und erläutert wieder einmal, dass der Zahlungsanspruch aus dem angeblich geschlossenen Vertrag mit der GWE GmbH bestehe.
Dass dem vorliegend mangels erklärter Anfechtung schon nicht so ist, wird natürlich übersehen, ebenso die Tatsache, dass sich unsere Kanzlei bereits vor Wochen für den Mandanten bestellt und mitgeteilt hatte, dass zukünftig jegliche Korrespondenz mit uns – und nicht dem Mandanten – zu führen sei.
Da ich gerade ein wenig Zeit zwischen zwei Terminen hatte, wollte ich mich bei der GWE GmbH telefonisch melden und mitteilen, dass zum einen natürlich keine Zahlung erfolgen wird, zum anderen erfragen, ob bei der GWE GmbH auch Leute arbeiten, die nicht nur des Versendes von Standard-Schreiben, sondern auch des Lesens fähig sind. In Anbetracht der Vielzahl von Mandaten mit Beteiligung der GWE GmbH, die wir geführt haben und immer noch führen, drängt sich mir allmählich der Eindruck auf, dass es insoweit doch erhebliche Defizite bei der GWE GmbH zu geben scheint.
Telefonisch habe ich dann leider auch niemanden erreicht. Macht auch nichts, dann folgt eben ein weiterer Schriftsatz an die GWE GmbH: eine Abmahnung, unter Hinweis auf LG Hamburg, Urteil vom 09.12.2010, Az. 307 S 119/10.