Wie bei jedem anderen Vertrag auch kann es auch im Mietverhältnis vorkommen, dass Probleme auftreten…
Verwendung fremder Fotos im Internet: Abmahnung droht
Für einen meiner Mandanten bin ich derzeit wegen einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen der Nutzung fremder Fotos auf einer Internetseite tätig. Auf Grundlage des angeblichen Rechtsverstoßes werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung verlangt.
Derartige Fälle ergeben sich nach wie vor relativ häufig, so dass dieser Beitrag einmal mehr einige grundsätzliche Hilfestellungen nach Erhalt einer Abmahnung geben soll.
Abmahnung im Urheberrecht
Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Mit einer solchen Abmahnung kann ein gerichtlicher Rechtsstreit vermieden und die Angelegenheit schnell und kostengünstig erledigt werden.
Urheberrechtliche Abmahnung und die erhobenen Ansprüche
Aus Rechtssicht dient eine Abmahnung der Geltendmachung gleich mehrerer Ansprüche.
Zunächst geht es um die Unterlassungsansprüche aus der Abmahnung. Mit dem Unterlassungsanspruch geht es darum, dass ein rechtswidriges Verhalten beendet werden soll. Wenn der Anspruch gegeben ist, dann muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Ein Unterlassungsanspruch kann normalerweise nicht dadurch erfüllt werden, dass der Rechtsverstoß einfach nur abgestellt wird.
Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
Hierzu gehört beispielsweise der Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kosten für den Ausspruch der Abmahnung. Hier geht es darum, dass derjenige, der eine Abmahnung ausspricht oder aussprechen lässt, die entstandenen Kosten ersetzt verlangen kann. Außerdem regelt das Gesetz Ansprüche auf Auskunft oder Schadenersatz.
Besonders wichtig: Der Unterlassungsanspruch
Hauptsächlich geht es mit einer Abmahnung um die erhobenen Unterlassungsansprüche. Dies zeigt sich sowohl in rechtlichen als auch finanziellen Auswirkungen. Soweit es um den Unterlassungsanspruch geht, muss hier die Frage geklärt werden, ob ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden werden sollen. Sowohl einstweilige Verfügung als auch ein Hauptsacheverfahren lösen im Regelfall nicht unerhebliche Kosten aus. Es wäre aber auch falsch, in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abzugeben, da bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe drohen würde. Das ist auf lange Sicht möglicherweise ein größeres Problem.
Für Betroffene ist daher nicht nur eine schnelle Reaktion, sondern vor allem auch die Auswirkung des Handelns für die Zukunft von entscheidender Bedeutung.
Der Zahlungsanspruch, der neben dem Unterlassungsanspruch erhoben wird, ist dagegen nur ein Teilproblem. Auch bei hohen Kosten im Einzelfall gilt es hier, die einzelnen Ansprüche richtig zu würdigen.
Wie sollte nach Erhalt einer Abmahnung reagiert werden?
Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist davon abhängig, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.
Die Reaktionsmöglichkeiten können in der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder aber auch einem gerichtlichen Streit bestehen. Eine allgemeingültige Antwort lässt sich hier nicht geben. Erfahrungsgemäß kann erst nach einer umfassenden Würdigung von Sach- und Rechtslage angemessen reagiert werden. Dafür sollte ein Rechtsanwalt kontaktiert werden. Auch wenn oder gerade weil die Fristen kurz erscheinen, muss rasch reagiert werden. Nach Fristablauf droht ein gerichtliches Verfahren.
Wie Sie weiter vorgehen sollten
Wenn Sie verstanden haben, dass der Unterlassungsanspruch im Moment Ihr größtes Problem ist, so können Sie die Angelegenheit nun – idealerweise nach Beratung durch einen Anwalt – einer Lösung zuführen.
- Rufen Sie nicht bei Gegner an oder nehmen Sie sonst Kontakt mit ihm auf, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
- Geben Sie auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung ab, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
- Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren – es drohen eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage
- Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen
- Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch
Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.